Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Sie schafft europaweit neue Anforderungen an die Herstellung, Verwendung, Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung von Verpackungen.
Die Umsetzung der neuen Vorgaben erfolgt dabei schrittweise. Je nach Verpackungsart und Anwendungsbereich gelten unterschiedliche Anforderungen und Fristen.
Auch wir beschäftigen uns intensiv mit den neuen Anforderungen und prüfen unsere Verpackungslösungen im Hinblick auf Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und zukünftige gesetzliche Vorgaben.
Unser Ziel: Verpackungen, die zuverlässig schützen und gleichzeitig möglichst ressourcenschonend und kreislauffähig sind.
Unsere Verpackungen – insbesondere Pappkartons – können nach Möglichkeit mehrfach verwendet werden. Wir empfehlen daher, stabile und unbeschädigte Kartons für weitere Transporte oder zur Aufbewahrung wiederzuverwenden. So lassen sich Ressourcen schonen und Verpackungsabfälle vermeiden.
Ist eine Wiederverwendung nicht mehr möglich, sollten Pappkartons und Verpackungen aus Papier und Pappe dem Recycling zugeführt werden. Kartons bitte vor der Entsorgung zusammenfalten und von Fremdmaterialien wie Kunststofffolien oder Styropor trennen. Die Entsorgung erfolgt über die örtlichen Altpapier-Sammelsysteme.
Damit leisten wir gemeinsam einen einfachen, aber wichtigen Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.