Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Sie schafft europaweit neue Anforderungen an die Herstellung, Verwendung, Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung von Verpackungen.
Die Umsetzung der neuen Vorgaben erfolgt dabei schrittweise. Je nach Verpackungsart und Anwendungsbereich gelten unterschiedliche Anforderungen und Fristen.
Auch wir beschäftigen uns intensiv mit den neuen Anforderungen und prüfen unsere Verpackungslösungen im Hinblick auf Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und zukünftige gesetzliche Vorgaben.
Unser Ziel: Verpackungen, die zuverlässig schützen und gleichzeitig möglichst ressourcenschonend und kreislauffähig sind.